Sie haben Städte gegründet und alle hiessen sie Berchtold. Ihre Geschichte begann im 11. Jahrhundert mit dem Bau ihrer Stammburg: der Burg Zähringen
Es war die Zeit, in der sich Europas Adel feste Steinburgen baute und nach diesen wurden die Familien benannt: die Habsburger, die Kyburger und eben auch die Zähringer.
Gebaut wurde die Stammburg von Berchtold II. Nicht weit von ihr gründete Berchtold III zusammen mit seinem Bruder Konrad 1120 die Stadt Freiburg im Breisgau. «Frei-Burg»: Der Name war Programm. Denn wer in die Stadt zog, musste keinen Frondienst mehr leisten, keine Naturalabgaben entrichten und nur eine kleine Steuer bezahlen.
Es war eine Zeit mit starkem Bevölkerungswachstum. Wälder wurden gerodet, Dörfer ausgebaut und ganz neue Städte gegründet. Für ihre Städtegründungen sind die Zähringer bis heute bekannt. Und das, obschon es eigentlich nur drei richtige Zähringerstädte gibt: Freiburg im Breisgau, Freiburg in der Schweiz (Fribourg) und Bern. Burgdorf, Thun, Murten, Rheinfelden, Offenburg und Villingen haben die Zähringer nicht gegründet, aber ausgebaut und mit Stadtrechten versehen. Dabei war ihr politischer Status einigermaßen kompliziert: die Herzöge von Zähringen hatten nämlich überhaupt kein eigenes kein Herzogtum. Verantwortlich dafür war ein politisches Manöver: Kaiser Heinrich III versprach Berchtold II das Herzogtum Schwaben. Nach Heinrichs Tod setzte seine Witwe aber ihren Sohn Heinrich IV als Herzog von Schwaben ein – zur Entschädigung erhielt Berchtold immerhin das Recht, den Herzog-Titel zu führen.
Worüber herrschten die Zähringer, wenn nicht über ein Herzogtum? Einerseits über eigene Ländereien. Andererseits über Lehen, die sie vom Kaiser erhalten hatten – die sie also in seinem Namen verwalteten. Und drittens übten sie «Vogtrechte» über Klöster aus.
Obwohl es also kein «Herzogtum Zähringen» gab, erstreckten sich Besitz bzw. Einflussgebiete der Zähringer weithin. Sie umfassten Besitztümer in Kärnten, Verona, Süddeutschland, dem Burgund, dem Thurgau, dem Aargau und auch Zürich gehörte zeitweise den Zähringern. Ihren Einfluss in der heutigen Westschweiz festigten sie mit der Gründung von Freiburg/Fribourg (1157) und von Bern (1191).
Dabei gehörte das Land, auf dem das schweizerische Freiburg erbaut wurde, nicht einmal den Zähringern, sondern dem Kloster Payerne. Dieses wurde mit einem Viertel der Einnahmen der Pfarrkirche St. Nikolaus entschädigt. Und eigentlich hätten sie die Zähringer auch vorher den Kaiser um Erlaubnis fragen müssen.
Es war viel Diplomatie im Spiel in jener Zeit. Die Zähringer hatten zwar den Kaiser als sogenannte «Rektoren» im Burgund vertreten. 1156 heiratete dieser jedoch Beatrix von Burgund. Somit war er selbst im Burgund präsent und das Rektorat der Zähringer wurde überflüssig. Als Ersatz übertrug er ihnen das Recht, die Bischöfe von Sitten, Lausanne und Genf zu ernennen und tolerierte die Gründung Freiburgs.
Gegen Ende des elften Jahrhunderts wurden die Zähringer in den «Investiturstreit» hineingezogen, einen Machtkampf zwischen Königen und dem Vatikan. Eine klare Stellung bezogen sie hier aber nicht. Sie positionierten sich zwar kirchenfreundlich, waren aber auch um gute Kontakte mit den weltlichen Herrschern bemüht. Ein Grund für die Parteinahme waren familiäre Verflechtungen. Die Ehefrau Berchtolds II war die Tochter Rudolfs von Rheinfelden – der wiederum vom Papst zum «Gegenkönig» ausgerufen wurde. Rudolf starb 1080 auf dem Schlachtfeld. Seine Güter fielen an seine Tochter und damit an die Zähringer.
Diese Episode zeigt zwei wichtige Faktoren für Aufstieg und Fall von Dynastien: Familienpolitik und Zufälle. Bei ersterem waren die Zähringer zurückhaltend. Andere Adelshäuser zeugten viele Nachkommen und riskierten damit Konflikte oder eine Zersplitterung ihres Besitzes. Die Zähringer hatten wenig Kinder – und das wurde ihnen letztlich zum Verhängnis. Berchtold V starb 1218 ohne einen männlichen Erben. Damit zerfiel das Zähringerreich. Teile gingen an den Herzog von Schwaben, andere an den Markgrafen von Baden und in der heutigen Schweiz machten vor allem die Kyburger ihre Ansprüche geltend. Bern wurde als «freie Reichsstadt» direkt dem Kaiser unterstellt, Freiburg/Fribourg kam zwar ebenfalls unter Kontrolle der Kyburger, erhielt aber weitreichende Freiheitsrechte und wurde 1476 ebenfalls dem Kaiser unterstellt. 1481 erfolgte der Beitritt in die Eidgenossenschaft.
Bis zu ihrem Ende waren die Zähringer sehr erfolgreich, Berchtold V wurde sogar als Nachfolger Kaiser Heinrichs VI ins Gespräch gebracht. Dennoch bleiben sie letztlich etwas unfassbar und nebulös. Unter späteren Herrscherfamilien war es üblich, sich eine Familiengeschichte schreiben zu lassen, um Mit- und Nachwelt zu verkünden, wer man war und was man geleistet hatte. Die Zähringer hingegen legten keine solche Chronik an.
Am meisten wird über Berchtold V erzählt. Er sei ein grausamer, ungerechter Tyrann gewesen, behaupten die Chronisten. Aber ist das glaubhaft? Nach heutiger Kenntnis war er nicht grausamer als andere Herrscher seiner Zeit auch. Doch anders als bei ihren eigenen Herren konnten die Geschichtsschreiber über die verschwundenen Zähringer ungestraft erzählen, was sie wollten.
Heute bezeichnen sich ein Dutzend Städte stolz als Zähringer-Städte – in Erinnerung an dieses früh verschwundene Geschlecht von Städtepionieren.
Um in der Ritterschaft derer von Zähringen aufgenommen zu werden, müssen die Zähringer Reyche 19 Turicensis (Di), 21 Fryburgia Brisgaviae (Fr), 70 Berna (Mo), 271 Offenburgia Badensis (Mo), 333 Under Teck (Mo) und 357 Ad Villingam (Mi) einmal besucht werden.
Nach einem einmaligen Besuch dieser Reyche erwirbt man den Anspruch auf den Titel „Ritter von Zähringen“ erworben.
Nach einem weiteren Besuch der Zähringer Reyche erwirbt man den Anspruch auf den Titel „Edler von Zähringen“
Nach einem weiteren Besuch der Zähringer Reyche erwirbt man den Anspruch auf den Titel „Graf von Zähringen“
Nach einem weiteren Besuch der Zähringer Reyche erwirbt man den Anspruch auf den Titel „Herzog von Zähringen“
Neben dem Eintrag in die Stammrolle und der entsprechenden Urkundt gibt es entsprechende Aufnäher, die jeden Rittermantel zieren.
Nach drei weiteren Besuchen der Zähringer Reyche erwirbt man den Anspruch auf den Titel „Komtur des Ordens zum Zähringer Löwen“. Ein Orden, der die Verbundenheit des Trägers mit den Zähringer-Reychen deutlich sichtbar macht.
Der Gründer des Zähringer Umritts Ordens, Rt Fürst Unser Dunderblitz aus dem Reyche Ad Villingam, hat in einer Satzung diese Regularien festgelegt.
Als Nachweis für das Anrecht auf einen dieser Titel hat der Aspirant 14 Tagungen vor der Festsippung „Zähringerfest“ beim Kantzlerambt der Ad Villingam den Nachweis einzureichen, auf welchem der Kantzler seines Heimatreyches aufgrund der Einkleber im Schlaraffenpass die Einritte in die sechs Reyche mit seinem Sigillum und seiner Unterschrift bestätigt. Das Reych Ad Villingam muss jeweils bereits einmal vor der Festsippung besucht worden sein.
Der Kaiserturm zu Villingen, altüberliefert „Gerberturm“ später Wachtelturm und Schnabelturm genannt, erhielt seinen derzeitigen Namen anlässlich der Entstehung des II. Deutschen Kaiserreiches Ende des 19. Jahrhunderts.
Er wurde 1372 auf der bereits bestehenden Stadtmauer errichtet und erhebt sich als Wehrturm unmittelbar neben der Zähringerburg des h. R. Ad Villingam.
Die Zähringer hatten die alte Hofstelle östlich der Brigach, für die Kaiser Otto III. im Jahre 999 dem Grafen Berthold das Markt-, Münz- und Zollrecht sowie den Gerichtsbann verliehen hatte, aus Gründen einer besseren Verteidigung auf die Westseite des Flusses verlegt.
Aus jener Zeit stammen auch die anderen Zähringergründungen wie Freiburg, Bern, Kirchheim, Offenburg und Zürich. Dieses segensreiche Wirken der Zähringer über heutige Grenzen hinweg war auch Triebfeder für die Idee, Schlaraffenfreunde aus den süddeutschen und helvetischen Gemarkungen einander näherzubringen.
Aber auch Freunde aus entlegenen Gemarkungen besuchen die Zähringerreyche. Durch die Einritte dort erwerben Sassen den Anspruch, Tituls derer von Zähringen tragen.
Zum Andenken an dieses bedeutende Herrschergeschlecht treffen sich Freunde aus dem ganzen Uhuversum alljährlich in der Zähringerburg am Kaiserturm zum Zähringerfest. Und dies zur Freude des Gründers dieses Ausrittsordens, dem Rt Fürst Unser Dunderblitz, und zur Ehre und Freude des hohen Reyches Ad Villingam.
In einer Satzung ist der Umritt in den Zähringerreyche festgelegt.
§1
Der Titel „Ritter von Zähringen“ wird erworben durch einmaligen Einritt in die „Zähringerreyche“
Der Titel kann von allen Sassen des Uhuversums erworben werden. Im alljährlichen „Zähringerfest“ werden die erworbenen Titul vergeben. Dieser Einritt gilt nicht als Umritt.
§ 2
Stifter des Titels ist das hohe Reych Ad Villingam, welches die sächlichen Kosten für den Titel übernimmt. Gründer ist der Rt Dunderblitz.
§3
Komtur des Titels ist der jeweilige Oberschlaraffe der Kunst. Er gewährleistet die geistige Führung. Siegelbewahrer mit der Funktion des Matrikelführers ist der jeweilige Kantzler. Er ist für die Verwaltungsaufgaben zuständig.
§4
Nach je einem weiteren Einritt in die genannten Reyche kann der Ritter von Zähringen den Titel
– „Edler von Zähringen“ erwerben.
Nach jeweils einem dritten Einritt in die in § 1 angeführten Reyche kann der Titel
– „Graf von Zähringen„,
nach jeweils einem vierten Einritt kann der Titel
– „Herzog von Zähringen“ erworben werden.
Nach weiteren drei Einritten in die Zähringerreyche, kann der Titel
– „Komtur des Ordens zum Zähringer Löwen“ als höchste Steigerung erworben werden.
§5
Der entsprechende Titel wird im in der Sippungsfolge des h.R. „Ad Villingam“ angeführten Zähringerfest verliehen. Mehr als ein Titel in aufsteigender Reihenfolge kann in einer Winterung nicht erworben.
§6
Als Nachweis für das Anrecht auf einen der Titel hat der Aspirant 14 Tagungen vor der Festsippung beim Kantzlerambt des h.R. Ad Villingam einen Nachweis einzureichen, auf welchem der Kantzler seines Heimatreyches aufgrund seiner Einkleber im Schlaraffenpass die Einritte in die sechs Reyche mit seinem Sigillum und seiner Unterschrift bestätigt. Das Reych Ad Villingam muss jeweils bereits einmal vor der Festsippung besucht worden sein.
§7
Nebst Titel und Urkundt erhält der „Ritter von Zähringen “ ein Wappenschild (Zähringerkreuz) mit der Aufschrift „Ritter von Zähringen“. Zu Titel und Urkundt „Edler von Zähringen “ und „Graf von Zähringen “ gehören die mit der Aufschrift versehenen Streifen. Nebst Titel und Urkundt wird dem „Herzog von Zähringen “ das große Wappenschild der Zähringer (goldener Löwe auf lachsrotem Grund ) verliehen.
Der Titel „Komtur des Ordens zum Zähringer Löwen “ wird nebst Orden und Urkundt verliehen.
§8
Titel, Orden, Urkundt und Wappen sind taxfrei.
§9
Vorstehende Satzung wurde gegeben vom Oberschlaraffat unter Vorsitz des Oberschlaraffen Rt. Dunderblitz am 30.8. a.U. 128 zu Ad Villingam auf der Zähringerburg am Kaiserturm und erlassen mit Genehmigung des Reyches am 6.10. a.U. 128. Die Ergänzung „Orden zum Zähringer Löwen“ wurde unter gleichem Vorsitz gegeben am 2.4. a.U. 136 und erlassen am 4.4. a.U. 136, die Änderung „Titel statt Orden“ wurde gegeben am 26.1. a.U. 138 und erlassen am 4.2. a.U. 138.